Die Aue
Das einzige Fließgewässer im Vereinsbestand – die Aue bietet besondere Herausforderungen und Naturerlebnisse. Hier gelten besondere Naturschutzregeln, die von allen Mitgliedern einzuhalten sind.
Angeln an der Aue
Die Aue ist das einzige Fließgewässer in unserem Vereinsbestand und damit eine besondere Angel- und Naturerlebnismöglichkeit. Der Verein bewirtschaftet einen ca. 19 km langen Abschnitt, der durch ein abwechslungsreiches Landschaftsbild mit Kiesinseln, Prallhängen und ruhigen Buchten überzeugt.
Angelerlaubnis & Zonen
Der Vereinsabschnitt ist in drei Zonen unterteilt. Zone A (offenes Angelgewässer) ist mit gültigem Jahresschein zugänglich. Zone B ist ein Schonbezirk und darf nicht beangelt werden. Zone C erfordert eine Sondergenehmigung und ist dem Fliegenfischen vorbehalten.
Fischbestand & Naturschutz
Die Aue beheimatet heimische Bachforellen, Döbel, Barsch und Aal. Als FFH-Gebiet gelten hier strenge Naturschutzregeln. Das Entnehmen von Pflanzen, das Betreten von Schonzonen sowie der Einsatz von Grundfutter sind verboten.
Wichtige Hinweise
Aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet ist an der Aue besondere Sorgfalt geboten. Alle geltenden Naturschutzauflagen sind strikt einzuhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der sofortige Entzug des Angelscheins.
Die Aue ist ein Naturjuwel – bitte geht behutsam damit um und hinterlasst keine Spuren.
Gewässerwart